VR BANK Dinklage-Steinfeld eG

Benno Fangmann von VR Bank Dinklage-Steinfeld informiert Senioren-Union über Genossenschaftsidee

Datum: 22.03.2018

Redaktion

Der Vorstand der VR-Bank Dinklage-Steinfeld, Benno Fangmann, konnte in beeindruckender Weise den Mitgliedern der Senioren-Union Dinklage die Vorstellungen und Prinzipien der Gründerväter des Genossenschaftswesens erklären und die Weiterentwicklung der Genossenschaftsidee verdeutlichen.


Vor 200 Jahren wurden Handwerker nicht mehr gezwungen, einer Zunft beizutreten. Diese neue Gewerbefreiheit führte zu großer Not. Darum gründete Hermann Schulze aus Delitzsch mit seiner Rohstoffassoziation für Tischler und Schuhmacher einen Selbsthilfeverein. Eingetretene Mitglieder zahlten einen Beitrag. Aus diesem Topf wurden Mitgliedern Vorschüsse gezahlt, um Rohstoffe oder Material einzukaufen. Das war der Beginn der Volksbanken. Schulze-Delitzsch regte Verbandsstrukturen für die Einzelgenossenschaften an und initiierte später das erste  Genossenschaftsgesetz.


Ein anderer Gründervater war Friedrich Wilhelm Raiffeisen. Anfänglich aus christlich karitativen Gründen wollte er mit dem Weyerbuscher Brotverein und dem Flammersdorfer Hilfsverein Landwirte in der Hungersnot 1846/47 unterstützen. Allerdings war eine Selbsthilfe ohne eigene Mitgliedsbeiträge und ohne Kontrolle der verwendeten Gelder wirtschaftlich nicht erfolgreich. Erst mit dem Heddesdorfer Darlehnskassenverein fand er Regeln zur solidarischen Selbsthilfe. Wilhelm Haas entwickelte Landwirtschaftliche Konsumvereine und führte sie in der Deutschen Landwirtschaftlichen Genossenschaft zusammen. Mit dem Genossenschaftsgesetz wurden 1889 die Förderung der Mitglieder und die vorrangig ökonomischen Zwecke von Genossenschaften gesetzlich geregelt.


Alle genossenschaftlichen Gründer wollten Unternehmer, die durch Missernten, Gewerbefreiheit und Bauernbefreiung in existenzbedrohende Notlagen oder Kreditunwürdigkeit geraten waren, durch genossenschaftliche Zusammenschlüsse aus ihrer schwierigen Lage befreien. Selbstverwaltung mit gleichem Stimmrecht, Selbstverantwortung durch gezeichnete Genossenschaftsanteile und Selbstversorgung in den Genossenschaften waren ihre Prinzipien.


Die Haftung „Alle für Einen“ erforderte den selbstlosen Einsatz des „Einen für Alle“ und sorgte frühzeitig für Rücklagen im Ernstfall. Diese von Genossenschaftsbanken seit vielen Jahren selbst geschaffenen Rücklagen heute in eine solidarische europäische Bankenhaftung  einzubringen, widerspräche dem gelebten Selbsthilfeanspruch der Genossenschaften und sei strikt abzulehnen.


Die heutige Stärke der Genossenschaften in Deutschland verdeutlichen auch 972 Volks- und Raiffeisenbanken, 2155 Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft (Waren-, Milch- und Fleischgenossenschaften) sowie 2821 weitere genossenschaftliche Verbünde (Edeka, Rewe, Coop, Wohnungsbaugenossenschaften etc). Sie alle tragen in erheblichem Umfang zu unserem Wohlstand bei.


Für diesen informativen Vortrag, die Beantwortung aller Fragen und für Kaffee und Kuchen bedankten sich alle Anwesenden mit einem herzlichen Applaus.


 


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