Öffentliche Landesbrandkasse / Versicherungen Oldenburg Hermann Brockhaus e.K.

Öffentliche Versicherungen Brockhaus informiert: Wichtige Änderung in der Feuerversicherung

Datum: 28.05.2017

Redaktion

Am 31.12.2017 endet das Regressverzichtsabkommen (RVA) der Feuerversicherer. Die Öffentliche Brandkasse Brockhaus erklärt, was das für die Versicherten bedeutet:


Im Falle eines Brandes ist das Wohneigentum durch die Gebäudefeuerversicherung abgesichert und die Einrichtungsgegenstände über die Hausratversicherung.


Doch was passiert eigentlich, wenn zum Beispiel das Feuer auf das Gebäude des Nachbarn übergreift? Kann der Nachbar Regress bei Ihnen nehmen? Diese Fälle wurden in Form eines Regressverzichtsabkommens geregelt. Der Versicherungsnehmer einer Feuerversicherung sollte durch dieses Abkommen im Falle eines Übergreifens des Feuers von einer versicherten Sache auf eine Benachbarte vor Regressansprüchen geschützt werden. Das Abkommen sollte die wirtschaftliche Existenz des Versicherungsnehmers schützen. Heutzutage bestehen jedoch deutliche bessere Möglichkeiten, sich durch eine Haftpflichtversicherung für die im RVA geregelten Fälle abzusichern. Damit ist die Grundlage für das Regressverzichtsabkommen entfallen und die Versicherer haben der Aufhebung zum 31.12.2017 zugestimmt.


"Damit Versicherte auch in Zukunft abgesichert sind, empfehlen wir ihnen, den Versicherungsvertrag ihrer Privathaftpflichtversicherung beziehungsweise der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung zu überprüfen“, rät Hermann Brockhaus. „Gerne stehen wir ihnen mit kompetentem Rat zur Seite.“


Text/Bild: Öffentliche Versicherungen


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