ABATUS Vermögensmanagement erhält Zulassung zur Honorarberatung nach §34h Gewerbeordnung
Datum: 23.05.2025
Heinrich Klöker
Mit großer Freude darf ABATUS VermögensManagement mitteilen, dass das Unternehmen nun auch ganz offiziell zu einem sehr kleinen, aber besonders engagierten Kreis gehört: "Wir sind einer von derzeit nur rund 300 Honorar-Finanzanlagenberatern nach § 34h GewO in ganz Deutschland! Deutlich weniger als ein Prozent der Vermittler von Finanzanlagen arbeitet wie ABATUS VermögensManagement auf Honorarbasis.
Bereits seit unserer Gründung im Jahr 2008 arbeitet die ABATUS VermögensManagement GmbH unabhängig, transparent und auf reiner Honorarbasis – im Sinne unserer Mandantinnen und Mandanten. Die offizielle Zulassung bestätigt unseren konsequenten Weg und unseren Anspruch: Beratung im besten Interesse unserer Kunden – ohne Interessenkonflikte.
Was unterscheidet Honorarberatung von Provisionsberatung?
Im Gegensatz zur klassischen Provisionsberatung, bei der Berater durch Produktanbieter entlohnt werden, werden Honorarberater ausschließlich von ihren Kunden bezahlt. Das bringt entscheidende Vorteile:
Unabhängigkeit: Es geht nicht um den Verkauf eines Produkts, sondern um Ihre Ziele, Ihre Lebenssituation, Ihre Wünsche.
Transparenz: Sie wissen genau, wofür Sie zahlen – und was Sie dafür bekommen.
Kosteneffizienz: Durch die Auswahl kostengünstiger, provisionsfreier Anlageprodukte sparen Sie oft erhebliche laufende Kosten.
Objektivität: Keine versteckten Vergütungen, keine Kickbacks – dafür klare Empfehlungen auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse und langjähriger Erfahrung.
Wir sehen uns als langfristige Wegbegleiter für Ihre finanzielle Lebensplanung – ob Vermögensaufbau, Ruhestandsplanung oder Vermögensnachfolge. Und genau deshalb sind wir stolz, diesen Weg mit dem offiziellen Honorarberater-Titel weiterzugehen."
