Stadt Dinklage

Abschaffung der Straßenausbaubeiträge sorgt für Anpassung der Steuerhebesätze

Datum: 12.01.2022

Auftrag zur Abschaffung und Gegenfinanzierung durch Einwohnerbefragung

Mit der Einwohnerbefragung im Zuge der Kommunalwahl 2021 stimmte die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Mit der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ist eine Erhöhung der Steuerhebesätze zur Gegenfinanzierung verbunden.


Der Stadtrat hat daher in seiner Sitzung am 21. Dezember 2021 beschlossen, die Steuersätze (Hebesätze) für das Jahr 2022 wie folgt festzusetzen: Grundsteuer A 403 % (bisher 336 %), Grundsteuer B 426 % (bisher 351 %) und Gewerbesteuer 356 % (bisher 343 %). Die entsprechenden Steuerbescheide wurden an die Eigentümer Anfang Januar verschickt.


Die Anhebung der Hebesätze erfolgte lediglich zur Gegenfinanzierung der durch die Einwohnerbefragung abgeschafften Straßenausbaubeiträge. Eine weitere Anpassung an den Nivellierungssatz des Landes, der als Maßstab für die Berechnung der Steuerkraft zugrunde gelegt werden, erfolgte nicht. Die Mehrheit der Einwohnerinnen und Einwohner hat im Rahmen der durchgeführten Einwohnerbefragung dafür gestimmt, dass die geltende Straßenausbaubeitragssatzung abgeschafft wird und die dann künftig wegfallenden Kostenbeiträge der anliegenden Grundstückseigentümer bei notwendigen Straßenausbaumaßnahmen (Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung) durch eine entsprechende Erhöhung von kommunalen Steuern ausgeglichen werden soll.


Damit haben die Wählerinnen und Wähler der Politik den Auftrag zur Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung gegeben und gleichzeitig zur Entscheidung darüber wie und in welcher Höhe die kommunalen Steuern zur Gegenfinanzierung erhöht werden sollen.


Bis zum Jahr 2029 sollen 22 Straßen in der Stadt Dinklage ausgebaut werden. Das bedeutet, dass jährlich durchschnittlich rund 660.000 Euro durch die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge wegfallen. Diese müssen durch entsprechende Steuererhöhungen kompensiert werden.


Für Eigentümer, deren Grundstücke mit einem Wohnhaus bebaut sind (Baujahr 1982 bis 2016 mit einer Wohnfläche von 150 Quadratmetern), bedeutet dies eine Mehrbelastung zwischen 55 Euro und 80 Euro jährlich.


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