Vereinsnachrichten

Aus Pflegestufe wird Pflegegrad

Datum: 23.10.2016

Redaktion

Die Gerontologin Karin Buchholz und der Stiftungsvorstand der St. Anna Stiftung, Werner Schulze, berichteten Mitgliedern der Senioren-Union der CDU Dinklage und weiteren Interessierten über die zum 1. Januar 2017 anstehenden Änderungen des Pflegestärkungs-, Hospiz- und Palliativgesetzes.


Am Anfang gab Werner Schulze einen Überblick über fast 150 Jahre St. Anna Stiftung. Fast alle Aktivitäten der Stiftung wie St. Anna Hospital, Tagespflege, Altenheim und Hospiz sind ursprünglich durch den großen Einsatz ehrenamtlich tätiger Dinklager entstanden. Einige Senioren bemängelten, dass viele erfolgreiche Aktivitäten der Stiftung von Nachbargemeinden und -kreisen aufgegriffen würden und deshalb das St. Anna Hospital verlagert und die Weiterentwicklung des Hospizes gefährdet werde. Schulze ist trotzdem zuversichtlich, die Arbeitsplätze durch neue Aktivitäten zu erhalten.


Buchholz erläuterte, dass das Hospiz- und Palliativgesetz jetzt auch die pflegerische Sterbebegleitung einschließt und Krankenkassen zur individuellen Beratung verpflichtet sind. Zusätzlich werden ambulante und stationäre Hospizdienste finanziell besser ausgestattet und der ambulante Dienst stärker gefördert.


Zum 1. Januar 2017 werden mit dem Pflegestärkungsgesetz II aus drei Pflegestufen fünf Pflegegrade. Werner Schulze begrüßt diese Änderungen, da erstmals Demenzkranke einbezogen sind. Hinzu kommt, dass die individuelle Selbstständigkeit eines Menschen in sechs entscheidenden Lebensbereichen beurteilt wird. Damit entfällt die ausschließliche Bewertung der körperlichen Beeinträchtigung durch den Medizinischen Dienst. Außerdem sollen die Zuzahlungen – wie heute schon in der Krankenversicherung üblich – nicht mehr mit dem Grad der Unselbstständigkeit ansteigen. Auch wird die ambulante Pflege durch erhöhte Pflegegelder gestärkt.


Um die Umstellung der Neuerungen zu bewältigen, werden alle heutigen Pflegestufen automatisch um eine Stufe beim Pflegegrad erhöht. Liegt eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz (Demenz) vor, wird sogar um eine weitere Stufe erhöht. Daher vermindern sich für alle bestehenden Pflegestufen zum Beispiel bei der St. Anna Stiftung ab 2017 die Zuzahlungen für die Heimpflege.


Wegen der Förderung der ambulanten Pflege erwartet Schulze, dass mehr pflegebedürftige Senioren mit dem Pflegegrad 1 in ihrer häuslichen Umgebung verbleiben können, wenn bauliche Maßnahmen zum altersgerechten Wohnen vorgenommen werden. Auf diese Herausforderungen wird sich die St. Anna Stiftung im nächsten Jahr mit der Erweiterung der bestehenden Tagespflegeeinrichtung und mit einem Neubau für betreutes Wohnen einstellen. In diesem Neubau gegenüber dem Altenwohnhaus sollen elf betreute Wohnungen für Personen mit geringem Pflegebedarf ohne Heimpflege, aber mit einem breiten Fächer von Wahlmöglichkeiten entstehen. 


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