Bahlmann – Langhorst GmbH

Bei EP: Bahlmann – Langhorst GmbH im Sortiment: Endspurt für den Einbau von Rauchmeldern

Datum: 24.12.2015

Redaktion

Zum 31. Dezember 2015 läuft die Übergangsfrist ab. Wer in seiner Wohnung bisher noch keine Rauchmelder installiert hat, sollte sich nun sputen. Ab 2016 gilt die Einbaupflicht von Rauchmeldern nicht mehr nur für Neu- und Umbauten (seit 2012), sondern auch für bestehende Wohnungen. Ausgestattet werden müssen alle Schlafzimmer und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege führen.


Die EP: Bahlmann - Langhorst GmbH hat die kleinen Lebensretter in großer Auswahl im Sortiment - in verschiedenen Farben und Preislagen. Zwar sind hier auch preisgünstige Modelle „Made in China“ vorrätig, Geschäftsführer Mario Langhorst empfiehlt jedoch die Produkte deutscher Hersteller: „Sie sind zwar etwas teurer als die chinesischen Produkte, dafür sind sie aber TÜV-geprüft und enthalten die hochwertigen Lithium-Batterien mit zwölf Jahren Betriebslebensdauer, die allein schon den höheren Preis rechtfertigen.“ Gute Rauchmelder sollten neben der optischen Abtastung auch auf thermische Veränderungen reagieren, so Langhorst. Auch Funk-Rauchmeldeanlagen sind bei EP: Bahlmann - Langhorst erhältlich: „Dabei werden die verschiedenen Rauchmelder in der Wohnung miteinander gekoppelt“, erklärt Langhorst. „Wenn dann im Brandfall bei einem der Rauchmelder Alarm ausgelöst wird, gibt dieser das Signal per Funk an die anderen Geräte weiter, die dann ebenfalls Alarm auslösen.“ Das ist vor allem bei weit auseinander liegenden Räumen vorteilhaft. Vor dem Kauf gibt es einige Fragen zu klären, zum Beispiel: Wo sind Rauchmelder Pflicht? Wo sind sie sinnvoll? Wer noch unsicher ist, kann sich bei der EP: Bahlmann - Langhorst GmbH umfassend beraten und seinen individuellen Bedarf ermitteln lassen.


Bild/Text: Ischen-Lange


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