Dinklager Bürgeraktion

Dinklager Weihnachtsmarkt – 2-G-Regelung

Datum: 24.11.2021

Die Dinklager Bürgeraktion e.V. veranstaltet den diesjährigen Weihnachtsmarkt unter Anwendung der 2-G-Regelungen. Somit dürfen das eingezäunte Weihnachtsmarktgelände nur Personen betreten, die vollständig geimpft oder genesen sind. An zwei Eingängen können die Besucher ihren Impf- oder Genesenennachweis vorlegen und bekommen ein Bändchen, damit sie nach Verlassen des Geländes am gleichen Tag auch ohne erneute Vorlage des Nachweises den Weihnachtsmarkt wieder betreten können.


Ausnahmen gelten für Personen unter 18 Jahren, für sie ist keine Impfung oder negativer Test erforderlich. Daneben können Personen, die sich aufgrund einer medizinischen Indikation nicht impfen lassen dürfen, mit Vorlage des ärztlichen Attests sowie eines negativen PoC-Antigen-Tests den Dinklager Weihnachtsmarkt besuchen und bekommen ebenfalls ein Einlassbändchen.


Auf dem Weihnachtsmarkt-Gelände ist ein Mund-Nasen-Schutz erforderlich. Es werden keine personenbezogenen Daten erhoben. Wer möchte kann sich jedoch mit der Luca-App auf dem Gelände einchecken. Die Dinklager Bürgeraktion bittet weiterhin alle Besucher auf dem Gelände Abstände zu beachten.


Weitere Unternehmen in Dinklage

© 2024 Dinklager Bürgeraktion e.V.