Bitte beachten:
Die Mitteilungen zum Antibiotikaeinsatz und zum Tierbestand / zu den Tierbestandsveränderungen müssen
bis zum 14.07.2015 für das vorangegangene Kalenderhalbjahr erfolgen. Darauf weist das Mischfutterwerk Wulfa-Mast hin. Für das 1. Kalenderhalbjahr 2015 muss unbedingt die schriftliche Tierhaltererklärung >NEU< an die zuständige Behörde übermittelt werden.
Erfassung der Arzneimittelverwendung im 2. Halbjahr eines Jahres
Maßnahmen im 1. Halbjahr des Folgejahres:
Erfassung der Arzneimittelverwendung im 1. Halbjahr eines Jahres
Maßnahmen im 2. Halbjahr des laufenden Jahres:
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Grafikquelle:
Laves – Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit,
Stand: 30.03.2015 „Information zum Antibiotika-Minimierungskonzept“