Bode & Partner mbB

Gute Beratung

Steuer-, Rechts- und Unternehmensberatung und Notariat aus einer Hand: Die Partnergesellschaft Bode & Partner mbB betreut Privatpersonen und mittelständische Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Rechtsformen sowie Freiberufler. Ein eingespieltes Team aus 7 Steuerberatern, 4 Rechtsanwälten und einer Notarin sowie einer Vielzahl qualifizierter Fachangestellter legt großen Wert auf eine persönliche Beratung. Diese erfolgt durch einen festen Ansprechpartner, um eine dauerhafte, nachhaltige und erfolgreiche Zusammenarbeit zu gewährleisten.

Die Sozietät, welche im Jahr 1982 gegründet wurde, wurde stetig um qualifizierte und engagierte Fachkräfte erweitert.

Die Mandanten werden in allen steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Belangen betreut. Der Tätigkeitsbereich ist weitreichend. Er umfasst neben der Erstellung von Steuererklärungen die Finanz- und Lohnbuchhaltung sowie die strategische Steuer- und Unternehmensberatung (insb. steuerliche Gestaltungsberatung, Unternehmensumstrukturierung und Nachfolgeberatung). Die Rechtsgebiete sind ebenso breit gefächert und unter anderem durch die Fachanwaltschaften in den Bereichen Arbeits-, Familien-, Verkehrs- und Medizinrecht belegt.

Entstanden ist ein Netzwerk, das fachübergreifend Früchte trägt und vor allem dem Mandanten zu Gute kommt. Steuerrechtliche, juristische oder notarielle Fragen können auf dem kurzen Dienstweg geklärt werden. Mit dem Spezialwissen und der Symbiose aus den Bereichen Steuern, Recht und Notariat werden Klienten aus dem Landkreis und der Region betreut.

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr
Freitag von 8 bis 12.30 Uhr

Kontaktdaten:

Steuerberater: 
Tel. 04443/9633-0
Fax 04443/9633-96
Mail: info@bode-und-partner.de

Rechtsanwälte: 
Tel. 04443/9633-50
Fax 04443/9633-70
Mail: anwalt@bode-und-partner.de

Notarin: Amtssitz Lange Straße 24, 49413 Dinklage
Tel. 04443/9633-64
Mail: notarin@bode-und-partner.de

Anschrift

Bode & Partner mbB

Rathausplatz 7

49413 Dinklage

www.bode-und-partner.de

Alle News zu Bode & Partner mbB



Christopher Wehming von Bode & Partner informiert zum Thema E-Rechnungen

29.03.2025

Christopher Wehming von Bode & Partner informiert zum Thema E-Rechnungen

Ein großes Thema in der Kanzlei Bode & Partner ist derzeit der Komplex E-Rechnungen. "Das Thema ist zum 1. Januar richtig interessant geworden", sagt Christopher Wehming. Der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater der Kanzlei Bode & Partner beschäftigt sich intensiv mit der Thematik. In zwei Newslettern wurden den Mandanten von Bode & Partner bereits zeitig die notwendigen Informationen übermittelt. E-Rechnung? Was ist das überhaupt? Bei einer E-Rechnung handelt es um einen elektronischen Datensatz, der einem bestimmten Format entspricht. Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich um eine Rechnung, die elektronisch versendet wird, deren strukturierte Daten auslesbar sind und die einen verpflichtenden Mindestsatz an Daten enthält. Der Datensatz kann auch in einer PDF-Datei eingebettet sein. Allerdings stellen die Rechnungen, die bis zum 31.12.2024 insbesondere im PDF-Format versendet wurden, in der Regel keine E-Rechnung in diesem Sinne dar, weil die Daten in der Datei weder strukturiert noch maschinell auslesbar waren.  Seit diesem Jahr haben Unternehmer die Möglichkeit, statt Papierrechnungen auf freiwilliger Basis E-Rechnungen zu verschicken, ohne sich die Einwilligung des Kunden einzuholen, sofern dieser auch Unternehmer ist. "Das bedeutet im Umkehrschluss, dass jeder Unternehmer ab sofort in der Lage sein muss, E-Rechnungen empfangen, lesen, verarbeiten und aufbewahren zu können", schildert der Diplom-Ökonom.  Die Verpflichtung, Rechnungen als E-Rechnungen zu versenden, greift grundsätzlich erst ab dem 1. Januar 2027, für Unternehmen mit einem Umsatz von unter 800.000 Euro sogar erst ab dem 1. Januar 2028. "Dennoch muss man sich jetzt schon mit dem Thema beschäftigen. Jedes Unternehmen kann wie erwähnt elektronische Rechnungen bekommen und muss darauf vorbereitet sein." Bode & Partner gibt in diesem Zusammenhang Handlungsempfehlungen, um eingehende E-Rechnungen lesen, verarbeiten, zahlen und aufbewahren zu können.  Prozessuale Abbildung des Rechnungseingangs: Prüfen Sie, wo elektronische Rechnungen eingehen und wer Zugriff auf die entsprechenden Postfächer hat Sorgen Sie am besten dafür, dass die Rechnungen auf einer zentralen Mailadresse eingehen und teilen Sie diese Mailadresse Ihren Lieferanten und Dienstleistern mit Hinterfragen Sie, wie der weitere Bearbeitungsprozess der E-Eingangsrechnungen verläuft und stellen Sie diesen ggf. um. Kontaktieren Sie in diesem Zusammenhang auch ihren Softwareanbieter, sofern Sie eine gesonderte Software innerhalb des Prozesses verwenden.  Bitte denken Sie daran, dass eingehende Rechnungen im Ursprungsformat zu archivieren sind; eine eingehende E-Rechnung ist somit als E-Rechnung zu archivieren Schulungen der Mitarbeiter hinsichtlich der Änderungen  In Deutschland gibt es derzeit zwei etablierte E-Rechnungs-Formate. Das Format ZUGFeRD hat den Vorteil, dass es sich mit einem PDF-Programm öffnen und lesen lässt. "Der Empfänger der Rechnung wird auf den ersten Blick keinen Unterschied zu einer "normalen" PDF-Rechnung sehen", erklärt Christopher Wehming und ergänzt: "Das Format XStandard ist dagegen nicht ohne weiteres lesbar. Die Datei kann aber lesbar gemacht werden. Hierfür gibt es im Internet entsprechende Tools, zum Beispiel unter www.ultramarinviewer.de." Das Thema E-Ausgangsrechnungen hat aktuell aufgrund der Übergangsregelungen noch keinen ganz so hohen Stellenwert. "Sind Sie allerdings künftig zum Ausstellen von E-Rechnungen verpflichtet und verwenden Sie für die Rechnungsschreibung eine Software, sollten Sie den Softwareanbieter kontaktieren und erfragen, ob dieser spätestens zum 1. Januar 2027 E-Rechnungen über seine Software anbietet oder ein Add-On empfehlen kann, das kompatibel zu seiner Software ist. Andernfalls sollte ein Programmwechsel in Erwägung gezogen werden", rät Christopher Wehming.  "Im Thema ist noch Bewegung drin. Zunächst waren alle Unternehmen von der Regelung betroffen, zwischenzeitlich wurden Kleinunternehmer nach § 19 Umsatzsteuergesetz ausgenommen von der Pflicht, E-Rechnungen zu schreiben. Allerdings müssen sich auch Kleinunternehmer auf E-Eingangsrechnungen einstellen und entsprechende Maßnahmen treffen", erläutert der Fachmann. Christopher Wehming ist gespannt auf die weitere Entwicklung bei dem Thema und hilft bei Fragen und Unklarheiten gerne weiter. 

Andre Wilken schätzt den familiären Umgang in der Kanzlei Bode & Partner

21.01.2025

Andre Wilken schätzt den familiären Umgang in der Kanzlei Bode & Partner

„Wir haben hier einen sehr familiären Umgang und es herrscht eine gute Zusammenarbeit untereinander, wir helfen uns gegenseitig und – falls nötig – kann ich immer vom Wissen und den Erfahrungen meiner Kolleginnen und Kollegen profitieren.“  Das sagt Andre Wilken aus Lastrup, der seit 2022 der Kanzlei Bode & Partner angehört und sich dort sehr wohl fühlt. Nach dem Realschulabschluss in Lastrup besuchte Andre Wilken das Wirtschaftsgymnasium in Cloppenburg und erwarb das Abitur. Anschließend absolvierte er von 2016 bis 2019 ein Duales Studium der Betriebswirtschaftslehre mit dem Schwerpunkt Steuern bei STFK in Löningen und erwarb dabei den Bachelor-Abschluss. Anschließend besuchte Andre Wilke ab Frühjahr 2020 den Master-Studiengang Finanzen, Rechnungswesen und Steuern in Göttingen und schloss diesen 2022 erfolgreich ab. Währenddessen sammelte der Lastruper weitere Erfahrungen als Werkstudent in einem Göttinger Steuerbüro. Als Steuerfachangestellter und Steuerassistent nahm Andre Wilken am 1. März 2022 seine Tätigkeit bei Bode & Partner auf. „An meinem ersten Tag gab es gleich ein Geburtstagsfrühstück von Werner Bode“, erinnert er sich gerne. Mittlerweile ist der 28-Jährige angestellter Steuerberater in der Kanzlei, denn im Mai 2022 begann der Lastruper beim in Springe ansässigen Lehrgangswerk Haas eine Weiterbildung zum Steuerberater. „Im Oktober 2023 war die schriftliche Prüfung, im Februar 2024 die mündliche Prüfung“, blickt er auf die erfolgreiche und intensive Zeit der Weiterbildung zurück. Andre Wilken besuchte während dieser Phase neben der Arbeit in der Kanzlei zahlreiche Online-Lehrgänge am Wochenende, einen Intensivlehrgang in Oldenburg und musste zahlreiche zum Teil sechsstündige Klausuren bestehen. Andre Wilken befasst sich unter anderen mit dem Erstellen von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen für private und gewerbliche Mandanten. „Die Bandbreite ist enorm. Es ist schon ein Unterschied, ob man eine Steuererklärung für einen privaten Mandanten erstellt oder einen Jahresabschluss für eine größere Gesellschaft. Ich finde alles reizvoll.“ Der Steuerberater schätzt an seiner Arbeit die Abwechslung, den Kontakt zu den Menschen - sei es am Telefon oder in persönlichen Gesprächen - sowie den Umgang mit Zahlen. Für die Zukunft sind bei Andre Wilken Spezialisierungen auf dem weiten Gebiet der Steuern nicht ausgeschlossen. In seiner Freizeit spielt Andre Wilken seit vielen Jahren das Tenorhorn im Musikverein Schnelten, zudem geht er gerne ins Fitnessstudio. In der Kanzlei hat er sich schnell etabliert und ist rasch eine feste Größe geworden. Auch im Kollegenkreis und bei der Geschäftsleitung sorgt seine Entwicklung für viel Freude. „Ich arbeite gerne bei Bode & Partner und möchte gerne langfristig in der Kanzlei tätig sein“, sagt Andre Wilken und freut sich auf viele weitere berufliche Jahre in Dinklage.

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