Stadt Dinklage

Gemeinsam stark

Bürgermeister Carl Heinz Putthoff


Bürgermeister Carl Heinz Putthoff

(Foto: Imke Wiese)


„Da arbeiten, wo man auch lebt“. Gemäß diesem Motto arbeiten Verantwortliche von Politik und Verwaltung in der Stadt Dinklage zusammen mit den heimischen Gewerbe- und Industrieunternehmen, mit den Kaufleuten und weiteren Selbständigen. Dinklages Unternehmen sind in den Bereichen Metall-, Kunststoff- und Holzverarbeitung tätig. Sie haben sich spezialisiert und durch ihr Know-how sowie ihre innovativen Ideen Märkte in der ganzen Welt erschlossen und Dinklage bekannt gemacht. Weitere Betriebe aus dem Service- und Dienstleistungsbereich ergänzen das breite Spektrum der örtlichen Unternehmen.


Natürlich spielen auch Handwerk und Handel eine große Rolle für unsere inzwischen über 13.800 Einwohner zählende Stadt und die umliegende Region. Durch den Zusammenschluss von örtlichen Betrieben unter „Made in Dinklage“ zeigen die beteiligten Firmen nachdrücklich ihre Zugehörigkeit zur Stadt Dinklage.


„Als Bürgermeister der Stadt Dinklage freut es mich sehr, dass das breite Spektrum der in Dinklage handelnden oder produzierenden Gewerbe in diesem Portal deutlich gemacht wird“, sagt Dinklages Bürgermeister Carl Heinz Putthoff.


Gemeinsam mit allen Verantwortlichen bemüht sich die Stadtverwaltung tagtäglich das Motto „Da arbeiten, wo man auch lebt“ in die Tat umzusetzen und das für die Bürger möglich und erlebbar zu machen. Daher sind wir als Stadt Dinklage gerne Teil dieses Zusammenschlusses.

Anschrift

Stadt Dinklage

Am Markt 1

49413 Dinklage

04443-8990

04443-899250

dinklage@dinklage.de

www.dinklage.de

Alle News zu Stadt Dinklage



Stadt Dinklage erweitert Öffnungszeiten

17.06.2024

Stadt Dinklage erweitert Öffnungszeiten

Die Stadt Dinklage erweitert ihre Öffnungszeiten. Ab Montag (1. Juli) ist die Verwaltung der Stadt Dinklage nun insgesamt eine halbe Stunde länger für die Bevölkerung geöffnet, als bislang. Weiterhin besteht - wie bisher - die Möglichkeit, Termine nach vorheriger Absprache auch außerhalb der Öffnungszeiten in den jeweiligen Ämtern zu vereinbaren. Die Stadtverwaltung ist ab dem 1. Juli wie folgt geöffnet: Montag und Dienstag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr sowie von 14 Uhr bis 16 Uhr. Am Mittwoch sind das Rathaus, die Außenstelle Rombergstraße 10 sowie das Familienbüro an der Langen Straße 17 von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr zugänglich. Am Mittwochnachmittag bleibt die Verwaltung geschlossen. Am Donnerstag steht die Stadt Dinklage in der Zeit von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr sowie von 14 Uhr bis 18 Uhr zur Verfügung. Am Freitag ist die Verwaltung von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr geöffnet. Auch wenn die Verwaltung künftig freitagsnachmittags geschlossen ist, bleiben die telefonische Erreichbarkeit von 14 Uhr bis 16 Uhr sowie darüber hinaus vorherige terminliche Absprachen auch außerhalb der eigentlichen Öffnungszeiten gewährleistet.Zu beachten ist, dass im Einwohnermeldeamt und bei Gewerbeangelegenheiten die Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist. Diese ist ab sofort online auf der Internetseite der Stadt Dinklage unter www.dinklage.de rund um die Uhr möglich. Telefonisch können Termine unter 899-180 oder 899-190 sowie per E-Mail an meldeamt@dinklage.de vereinbart werden.

Sieben Parkplätze für Schwerbehinderte nun  mit Merkzeichen G

12.06.2024

Sieben Parkplätze für Schwerbehinderte nun mit Merkzeichen G

Sieben Parkplätze für Schwerbehinderte im Dinklager Stadtgebiet wurden nun mit dem Zusatzschild "auch mit Merkzeichen G" ausgestattet. Damit werden die Parkmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen im Stadtgebiet ausgeweitet. Die Schilder wurden nunmehr an sieben Standorten im Dinklager Stadtkern angebracht. So ist das Parken mit dem "Merkzeichen G" nunmehr hinter dem Rathaus, auf dem Marktplatz, auf dem Place d` Epouville, am Alten Markt sowie hinter der Pfarrkirche St. Catharina (neben der Bücherei) möglich. Das "Merkzeichen G" bedeutet, dass Personen mit einem passenden Nachweis, der das Merkzeichen G enthält, parken dürfen. Bisher war ein Schwerbehindertenausweis allein nicht ausreichend, um in der Stadt Dinklage auf einem Behindertenparkplatz zu parken. Hierfür war ein spezieller Behindertenparkausweis in blau notwendig. Allein dieser berechtigt zum Parken auf öffentlichen Behindertenparkplätzen, die nicht mit dem Zusatzkennzeichen "auch mit Merkzeichen G" ausgestattet sind. "Das sind doch mal tolle Nachrichten insbesondere für Menschen mit erheblichen Gehbeeinträchtigungen", sagt Tatjana Ortmann, Beauftragte für Menschen mit Beeinträchtigungen bei der Stadt Dinklage. Freude herrscht auch bei den Inhaberinnen und Inhabern von Ausweisen mit dem Kennzeichen G, die bislang vom Parken auf den ausgewiesenen Schwerbehindertenparkplätzen im Dinklager Stadtkern ausgeschlossen waren. Wie Tatjana Ortmann erklärt, müssen für die Beantragung eines Behindertenausweises bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die je nach Art der Behinderung variieren. Ein blauer Parkausweis wird beispielsweise bei außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG), Blindheit oder bestimmten Amputationsformen ausgestellt. Das Merkzeichen "G" im Schwerbehindertenausweis bedeutet, dass die Bewegungsfähigkeit der Person im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist. Nina Holzenkamp aus dem Ordnungsamt der Stadt Dinklage weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass beim Parken auf einem derSchwerbehindertenparkplätze die Berechtigung deutlich sichtbar im Fahrzeug hinterlegt werden muss. "Das Parken auf einem Behindertenparkplatz ohne entsprechenden Nachweis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden", so Holzenkamp.

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