ABATUS VermögensManagement

Unabhängig, Bank oder auf Provision: Welche Unterschiede gibt es bei der Vermögensberatung?

Datum: 26.04.2026

Jonas Seelhorst

Auf den ersten Blick ähneln sich viele Finanzberatungen. Immer werden Marktmeinungen erläutert, Produkte vorgestellt und Empfehlungen ausgesprochen. Aber wie entscheide ich, ob ich mich jetzt klassisch von der Bank, auf Provisions- oder Honorarbasis beraten lasse? Und gibt es da eigentlich große Unterschiede? 


“Definitiv”, weiß Matthias Krapp. Er ist Dipl. Bankbetriebswirt, Honorar-Finanzanlagenberater und Ruhestandsplaner sowie geschäftsführender Gesellschafter von ABATUS VermögensManagement. “Viele Anleger wenden sich an ihre Hausbank oder an provisionsbasierte Vermittler – häufig ohne sich bewusst zu sein, dass sich hinter diesen Beratungsmodellen sehr unterschiedliche Interessenlagen und Arbeitsweisen verbergen.” 


Die entscheidenden Unterschiede liegen dabei in der Vergütungsstruktur, der Transparenz  und damit in der Frage, wessen Interessen tatsächlich im Mittelpunkt stehen: „Cui bono?“ bzw. „Wer hat einen Vorteil davon?“ In den verschiedenen Beratungsmodellen sieht das folgendermaßen aus: 


Bankberatung: Die klassische Bankberatung ist in der Regel produktgebunden. Banken vertreiben eigene oder ausgewählte Produkte, an denen sie unmittelbar verdienen. Auch bei fachlich solider Beratung besteht somit ein struktureller Interessenkonflikt, da zusätzlich wirtschaftliche Zielvorgaben und Vertriebsinteressen eine Rolle spielen.


Provisionsberatung: Die Provisionsberatung bietet oft eine größere Produktauswahl, da Vermittler mit unterschiedlichen Gesellschaften zusammenarbeiten. Die Vergütung erfolgt jedoch ebenfalls über Abschluss- und Bestandsprovisionen, die vom Produktanbieter gezahlt werden – was auch hier die Produktempfehlung beeinflussen kann.


Beratung auf Honorarbasis: Eine Beratung ist auch auf Honorarbasis möglich. Hier gibt es keinerlei Produktprovisionen, nur die zuvor vereinbarte Vergütung, die der Mandant direkt zahlt. Dadurch entsteht eine klare Rollenverteilung: Der Berater versteht sich nicht als Produktverkäufer, sondern als langfristiger Interessenvertreter des Anlegers. Empfehlungen basieren ausschließlich auf individuellen Zielen, dem Risikoprofil, dem Anlagehorizont und der persönlichen Lebenssituation des Mandanten. Ebenso sind sie frei von Prognosen und Meinungen, sondern fußen auf evidenzbasierten Erkenntnissen aus der Kapitalmarktforschung. 


Dies bietet den Vorteil, dass die Beratung nicht durch etwaige Interessenkonflikte untergraben wird, sagt Krapp. Natürlich verfolgt auch der Honoraransatz Interessen. Diese decken sich allerdings mit denen des Anlegers, was einen erheblichen Einfluss auf den langfristigen Anlageerfolg hat. 


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