14.12.2021
2G, 2G-plus, 3G: Neue Corona-Regeln gelten
In Niedersachsen gelten ab sofort neue Corona-Regeln, die direkten Einfluss auf Einzelhandel, Gastronomie und körpernahe Dienstleistungen haben.
Zugang zum Einzelhandel haben nur noch Geimpfte und Genesene (2G-Regel). Es gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Ausnahmen sind Lebensmittel einschließlich des Getränkehandels, Apotheken, Drogerien, Sanitäts- und Reformhäuser, Babybedarf, Gartenmärkte, Kfz-Werkstätten, Tierbedarfs- und Futtermittelhandel, Zeitungen, Zeitschriften und Bücher, Brief und Versandhandel. Ausnahmen von der 2G-Regel gelten für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und für Personen, die sich nicht impfen lassen dürfen (medizinische Kontraindikation, Personen in klinischen Studien). Letztgenannte Personen benötigen einen PoC-Antigen-Test und ein ärztliches Attest.
In der Gastronomie gilt die 2G-plus-Regel. Nur Geimpften und Genesenen, die einen aktuellen negativen Coronatest vorlegen, wird Zugang gewährt. Gastronomiebetriebe und Veranstalter können auf zusätzliche Tests verzichten, wenn nur 70 Prozent der Kapazitäten genutzt werden. Zudem fällt die Testpflicht bei vorhandener Booster-Impfung weg. In der Gastronomie gilt FFP2-Maskenpflicht.
Für körpernahe Dienstleistungen wie Friseur, Fußpflege oder Nagelstudio gilt die 3G-Regelung, so dass Geimpfte, Genesene und Getestete diese Leistungen in Anspruch nehmen können. In diesem Bereich gilt die FFP2-Maskenpflicht.
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