Bestattungen Stachnik

Bestattungskosten von der Steuer absetzen

Datum: 28.06.2020

Redaktion


Heutzutage kostet eine Bestattung durchschnittlich mehr als 4.500 Euro. Es gibt zwar auch günstigere Möglichkeiten, aber ebenso können die Kosten, je nach den Wünschen der Hinterbliebenen, auch über 10.000 Euro betragen. In vielen Fällen können diese außergewöhnlichen Belastungen allerdings bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Der wichtigste Aspekt dabei lautet, dass der Betrag des verbleibenden Erbes (inkl. Immobilien- und Aktienbesitz) nicht über den Bestattungskosten liegen darf. Ist nur ein geringes oder gar kein Erbe vorhanden, gibt der Gesetzgeber die Möglichkeit, den vollen oder teilweisen Betrag bei der Steuer geltend zu machen.

In jedem Fall sollte man sämtliche Belege, die mit dem Sterbefall zusammenhängen, aufbewahren. Wenn alle Kosten mit dem eventuellen Erbe verrechnet sind, kann man dann den Restbetrag bis zu 7.500 Euro geltend machen. Dazu gehören auch Darlehenszinsen zur Finanzierung der Bestattungskosten, eventuelle Zahlungsrückstände des Verstorbenen sowie die Kosten zur Auflösung der Wohnung.

Auch die Hilfe eines Steuerberaters kann sich in diesem Fall lohnen. Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung können auch Guido und Elke Stachnik ein paar gute, jedoch rechtlich unverbindliche Ratschläge mit auf den Weg geben. Als Bestattungsunternehmen dürfen sie allerdings keine tatsächliche Rechts- oder Steuerberatung leisten. Einen Tipp, welche Belege unbedingt aufgehoben werden sollten, bekommt man bei Bestattungen Stachnik aber allemal.

Text: Marlene Wegmann



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