Bestattungen Stachnik

Zu Lebzeiten vorsorgen

Datum: 11.03.2018

Redaktion

Es fällt schwer, über die eigene Beerdigung zu sprechen. Oft ist es so, dass die Angehörigen, die einen lieben Menschen verloren haben, nicht nur den Tod verschmerzen müssen, sondern auch viele Entscheidungen treffen sollen. Wie und wo soll der Verstorbene bestattet werden? Ist eine Beerdigung im Sarg oder eine Einäscherung mit späterer Urnenbeisetzung gewünscht. Wie soll die Trauerfeier gestaltet sein?


Viele Menschen wollen ihren Angehörigen diese Last nicht aufbürden und entscheiden sich für einen Bestattungsvorsorgevertrag. „In diesem Vertrag können die Wünsche des Verstorbenen festgelegt werden und die finanzielle Absicherung ist geregelt“, erklären Guido und Elke Stachnik. Dieser Bestattungsvorsorgevertrag ist als Vorsorge eine Möglichkeit, wie die Bestattung ablaufen soll. „Mit uns als Bestatter wird ein Vertrag abgeschlossen, dass wir alles zu den festgelegten Wünschen erledigen“, erklärt Guido Stachnik. In einem Gespräch werden die eigenen Wünsche für die Art der Bestattung (Feuer- oder Erdbestattung) bis zur Blumendekoration auf dem Sarg festgelegt und anschließend ein Angebot für die Bestattungsdiestleistungen erstellt. Dieser Betrag wird zu Lebzeiten beglichen. Damit wird eine finanzielle Absicherung geschaffen und diese Art der Vorsorge stellt für die Angehörigen eine enorme Erleichterung im Todesfall dar.


Das gezahlte Geld ist auch bei Insolvenz oder Todesfall des Bestatters durch die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG gesichert.


Text: Martina Rönnau/Foto: Stachnik


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