Öffentliche Versicherungen Oldenburg - Sarah Averdam

Welche Versicherungen bei Überschwemmungen helfen

Datum: 19.01.2024

In Dinklage sind viele durch die Überschwemmungen, vollgelaufene Keller, überflutete Straßen und Plätze geplagt.


„In einer solchen Schadenssituation tritt der Wert eines angemessenen Versicherungsschutzes deutlich hervor“, sagt Hermann Brockhaus, Vorsitzender des Bezirks Oldenburg im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Denn wer vorher eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen hat, kann mit einem Schadensersatz rechnen.“


Diese Versicherung zahlt bei Schäden, die durch elementare Naturgefahren verursacht wurden, also auch durch Starkregen und Überschwemmungen. Sie deckt aber nicht nur Hochwasserschäden ab, sondern auch noch andere Schäden, wie etwa Erdrutsche, Lawinen, Erdsenkung und Erdbeben.


Eine Elementarschaden- bzw. Naturgefahrenversicherung kann an eine bereits bestehende Wohngebäude- und / oder Hausratversicherung als ein weiterer Baustein zusätzlich abgeschlossen werden. Gegenwärtig haben in Niedersachsen nur 32 Prozent (bundesweit: 52 %) der Immobilieneigentümer diesen Versicherungsschutz.


Versicherungen für Betriebe


Auch Firmen können ihre Betriebsunterbrechungsversicherung mit einem Schutz gegen Elementarschäden komplettieren. Sollte es dann zu einem Schadensfall durch Überschwemmung kommen, kann die Betriebsunterbrechungsversicherung das Unternehmen optimalerweise finanziell so stellen, als hätte diese erzwungene Unterbrechung niemals stattgefunden. Die Versicherungsleistung wird in der Regel ab dem ersten Tag des Ausfalls bzw. nach Ablauf einer vereinbarten Karenzzeit bis zur Wiederaufnahme der ordnungsgemäßen betrieblichen Tätigkeit erbracht.


Versicherungen für Gewässerschäden


Nicht versichert bei Elementarschadenversicherungen sind Gewässer- und Hausschäden, die durch das Auslaufen von Heizöl entstehen, wenn Starkregen und Hochwasser den Keller überfluten und die Tanks aus ihrer Verankerung lösen. Das Heizöl kann sich dann mit dem Brackwasser mischen. „Für diese Ölschäden am eigenen Haus und die Gewässerverunreinigung, für die der Tankbesitzer haftet, reicht eine um Elementarschäden erweiterte Gebäude- oder Hausratversicherung nicht aus“, betont Hermann Brockhaus. „Deshalb sollten Hauseigentümer mit Ölheizungen, selbst wenn sie sich absolut sicher vor Überschwemmungsschäden fühlen, an eine Gewässerschadenhaftpflicht- bzw. Öltankversicherung denken.“


Autoschäden


Die Teil- bzw. Vollkasko-Versicherungen sind zuständig, wenn ein Auto in einer überfluteten Straße oder Tiefgarage beschädigt wird. Das bedeutet meist den Totalschaden. Wer aber mutwillig über ein überflutetes Straßenstück fährt und dann stecken bleibt, wird vergeblich auf eine Leistung der Versicherung warten. Denn die Kfz-Versicherung wird dann ihre Leistung wegen fahrlässigem Verhalten mindern bzw. ganz verweigern.


 


Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V.
Hermann Brockhaus
Vorsitzender des Bezirks Oldenburg im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK)


Clemens-August-Straße 7
49413 Dinklage
Tel: 04443/961155
Mail: hermann.brockhaus@bvk.de


 


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