Stadt Dinklage

Anmeldungen für Kindergartenjahr 2018/2019 in Dinklage bis 12. Januar möglich

Datum: 03.01.2018

Redaktion

Eltern, deren Kinder ab dem 1. August 2018 erstmals die Voraussetzungen für einen Rechtsanspruch auf einen Krippen- oder Kindergartenplatz erfüllen und bislang keine Tageseinrichtung (Kindergarten/Kinderkrippe) besuchen, erhalten in diesem Jahr einen Anmeldebogen für das Kindergartenjahr 2018/2019, das den Zeitraum vom 1.08.2018 bis 31.07.2019 umfasst.


Dieses Schreiben wurde am 27.12.2017 verschickt und sollte mittlerweile in den Briefkästen angelangt sein. Dem Schreiben liegt ein Anmeldebogen bei, der vollständig ausgefüllt bis 12. Januar (Freitag) bei einem der Kindergärten oder im Familienbüro der Stadt Dinklage, Lange Straße 23, wieder abgegeben werden muss. „Anmeldungen, die nach dem Ablauf der Anmeldefrist eingereicht werden, können dazu führen, dass diese nachrangig berücksichtigt werden“, gibt Sozialamtsleiter August Blömer zu bedenken. Eine Aufnahme erfolge ausschließlich zum 1. August 2018. Plätze für spätere Aufnahmen würden nicht freigehalten, berichtet Blömer.


„Eine Rückmeldung über die Vergabe eines Betreuungsplatzes erhalten die Eltern frühestens Ende April 2018. Bis dahin bitten wir um Geduld“, so Blömer weiter. „Eltern, deren Kind bereits eine Tageseinrichtung besuchen, bekommen in diesen Tagen kein Schreiben, sondern erhalten ihren Anmeldebogen für die Zeit ab dem 1. August vom jeweiligen Kindergarten“, sagt Sozialamtsleiter August Blömer.


Am Mittwoch (3. Januar) können Eltern in der Zeit von 16 Uhr bis 18 Uhr die Kindergärten St. Theresia und St. Franziskus sowie das Kinderhauses St. Anna besichtigen. Die Kindergärten St. Catharina und St. Martin können nach Rücksprache mit den Kindergartenleitungen besichtigt werden.


Eltern, deren Kind erstmalig die Voraussetzungen für einen Rechtsanspruch erfüllt, und kein Schreiben bekommen haben, können sich mit dem Familienbüro der Stadt Dinklage unter Tel. 04443/899530 in Verbindung setzen.


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